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Wir helfen Ihnen bei Bussgeldern im Verkehr weiter.

Jedem ist es schon einmal passiert und höchstwahrscheinlich wird es zukünftigen Führern eines Kraftfahrzeugs im Verkehr ebenso ergehen. Man hat es eilig muss aus den unterschiedlichsten Gründen sehr schnell und dringend einen bestimmten Ort erreichen. Kein anderer Teilnehmer im Verkehr in Sicht eine lange gerade Straße aber die Geschwindigkeit ist begrenzt. Kurz auf das Gaspedal gedrückt und schon schlägt die Blitzfalle zu. Interessant hierbei ist das es oftmals Fahrern die gar nicht zu schnell waren ebenso ergeht!

Der Bussgeld Bescheid lässt nicht mehr lange auf sich warten und schon hat man den Ärger in Form eines Briefes der Zuständigen Bussgeld – Stelle im Postkasten. Je nach Schwere des Vergehens kann der Ärger und vieleicht auch der Schock mal stärker und mal weniger schlimm ausfallen. Wer Glück hat kommt mit einem Bussgeld allein davon. Dieses kann jedoch nach dem neuen Katalog sehr heftig ausfallen, hier ein paar Beispiele:
Wer innerhalb geschlossener Ortschaften 21 – 25 km/h zu schnell unterwegs war kann mit 80 EUR Geldstrafe + 23,50 EUR Bearbeitungsgebühren und einem Punkt im Verkehrszentralregister.
Ausserhalb geschlossener Ortschaften ist für eine überhöhte Geschwindigkeit von 21-25 km/h ebenfalls eine Strafe von 70 EUR + 23,50 EUR Bearbeitungsgebühren und 1 Punkt im Zentralregister fällig.

Die die etwas schneller unterwegs waren wird dann aber auch noch das Fahrverbot treffen. Für viele Berufsgruppen z.B. ist aber ein gültiger Führerschein jedoch essentiell. Daher ist es gut zu wissen das viele Methoden der Messung in Deutschland noch angezweifelt werden. Die Chancen um eine Strafe herumzukommen oder falls diese wirklich berechtigt ist eine starke Verzögerung des Fahrverbots zu erreichen stehen wirklich gut. Desweiteren kann eine Eintragung von Punkten ins Zentralregister erst bei vollständigem Abschluss des Verfahrens erfolgen. Wenn also ein Anwalt einen rechtsgültigen Einspruch einlegt kann es sein das die Eintragung um teilweise mehrere Jahre verzögert wird. Dies ist vor allem dann von Nutzen wenn bereits Einträge vorhanden sind, denn diese haben im normal Fall eine Verjährungsfrist von 2 Jahren. Gut ausgebildete und erfahrene Verkehrsrecht Anwälte wie Sie sie auf www.Blitzerkanzlei.de finden können Ihnen kompetent und fachgerecht weiterhelfen.

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